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Welche Angebote für Trauernde gibt es?

Welche Angebote gibt es für trauernde Menschen?

 

1.       Selbsthilfegruppen: Bei Selbsthilfegruppen treffen sich trauernde Menschen regelmäßig oder unregelmäßig selbstorganisiert. Betroffene sind unter sich. Wo Sie in Ihrer Nähe eine gute Selbsthilfegruppe finden können, erfahren Sie z.B. im Internet oder über die nächste Selbsthilfekontaktstelle. Die bekanntesten Selbsthilfegruppen im Zusammenhang mit Trauer sind verwitwet.de, verwaiste Eltern, AGUS (Angehörige um Suizid) und die Initiative Regenbogen.

 

Der Vorteil einer Selbsthilfegruppe: Sie ist niedrigschwellig, ermöglicht einen Austausch unter Betroffenen, es gibt keine „dämlichen Ratschläge“ von nicht betroffenen „Profis“, und der Preis ist meist auch sehr niedrig. Entweder sind sie ganz kostenlos oder man teilt sich die Raummiete und die Broschüren. Der Nachteil der Selbsthilfegruppen kann sein, dass sie etwas unstrukturiert ablaufen und für schwierige Trauerverläufe oder bei schwieriger Gruppendynamik kein Profi zur Verfügung steht.

 

2.       Trauercafés: Trauercafés sind mehr oder weniger gesellige Treffen, die ehrenamtlich oder in einer Mischung aus Ehrenamtlichen und Hauptamtlichen geleitet werden. Sie werden von Hospizdiensten, Hospizen, Bestattern, Kirchengemeinden oder anderen Vereinen und Nachbarschaftsinitiativen angeboten. Gegen eine geringe Gebühr für Kuchen und Kaffee können sich Trauernde austauschen und verabreden. Meistens gibt es einen nett gedeckten Tisch. Das Gespräch ist nur teilweise moderiert. Gespräche mit Haupt- und Ehrenamtlichen Leitern und Begleitern sind auch möglich. (Zur näheren Information mein Buch „Aufbau und Leitung eines Trauercafés“ https://tredition.de/autoren/monika-mueller-herrmann-17038/aufbau-und-leitung-eines-trauercafes-paperback-92997/).

 

3.       Offene Trauergruppen: Offene Trauergruppen werden haupt- oder ehrenamtlich geleitet. Sie sind strukturiert, haben einen klaren Anfang und Ende, aber die Zusammensetzung der Teilnehmer*innen wechselt von Mal zu Mal. Es gibt einen strukturierten Ablauf, meistens eine Anfangsrunde zum Anfangen und sich Vorstellen, einen Teil mit Impulsen und Austausch und einen Teil zum Verabschieden. Aber es können von Mal zu Mal ganz unterschiedliche Menschen dabei sein. Die Preise schwanken sehr von kostenlosen Angeboten bis zu 10 bis 30 Euro pro Abend. Der Vorteil ist, man kann jederzeit einsteigen, im eigenen Rhythmus kommen, legt sich nicht fest.

 

4.       Geschlossene Trauergruppen: Hier melden Sie sich an, meistens gibt es ein verbindliches Vorgespräch, dann folgt eine feste Serie von Terminen, z.B. 10 Abende. Es wird ein Gesamtpreis für die 10 Abende gezahlt und die Gruppe trifft sich in fester Zusammensetzung. Dadurch ist mehr Vertrauen und Offenheit möglich. Es gibt einen Strukturierten Ablauf und eine haupt- oder ehrenamtliche Leitung. Vorteil der Gruppen sind die größere Vertraulichkeit, man lernt sich besser kennen durch die feste Zusammensetzung und es entstehen engere Kontakte untereinander. Der Nachteil ist, dass diese Gruppen auch ein festes Ende haben und damit wieder beendet sind zu einem fest bestimmten Zeitpunkt. Die Trauernden können so nicht selbst bestimmen, wie lange sie kommen möchten. Kosten für z.B. 10 Abende schwanken zwischen 50 und 300 Euro. Sie können nicht jederzeit einsteigen, sondern müssen warten, bis die nächste Gruppe wieder beginnt.

 

5.       Einzelberatung in Trauerbegleitung: Trauernde können Einzelberatung in Anspruch nehmen bei Hospizdiensten, kirchlichen Beratungsstellen oder bei selbständigen Trauerberater*innen. Je nach Träger der Beratung ist diese kostenlos oder kostet 50-100 Euro pro Stunde. Eine Einzelberatung hat den Vorteil, dass Sie sich sehr vertrauensvoll und ausführlich beraten lassen können. Sie hat den Nachteil, dass der Austausch mit anderen Trauernden fehlt, der oft als sehr wertvoll erlebt wird. Deswegen kombinieren viele die Einzelberatung mit Gruppen.

 

6.       Psychologische Psychotherapie: Bis jetzt gilt Trauer als natürliche Reaktion auf einen Verlust. Es gibt bis jetzt in den Abrechnungssystemen von Ärzten und Psychotherapeuten noch keine „Trauerstörung“, selbst wenn die Trauerphase sehr lange anhält oder der Leidensdruck sehr hoch ist. Wenn ein*e Kassenpsychotherapeut*in in Anspruch genommen wird, wird daher bis jetzt immer eine Ersatzdiagnose gestellt, z.B. eine Depression oder eine Anpassungs- und Belastungsstörung. Kassenpsychotherapeuten haben meistens längere Wartezeiten, bieten selten Gruppenberatungen an und können nur bei zwei Methoden abrechnen: Als Verhaltenstherapeuten oder als tiefenpsychologisch orientierte Therapeuten. Aber Sie haben bei Inanspruchnahme einer Kassenpsychotherapie keinerlei Kostenbelastung und eine eventuell sich einschleichende echte psychische Störung wird hier sehr schnell erkannt. Sie haben keinen Kostenbeitrag zu tragen, müssen aber mit längeren Wartezeiten rechnen und mit Psychotherapeuten, die nicht auf Trauerbegleitung spezialisiert sind. Wenn es für  Sie unerheblich ist, dass in Ihrer Krankenakte eine psychische Erkrankung eingetragen wird, ist das ein sehr guter Weg, zu einer guten psychotherapeutischen Grundversorgung zu kommen.

 

7.       Was ist der Unterschied zwischen Trauerbegleiter*innen und Psychotherapeut*innen? Trauerbegleiter*innen kommen aus ganz unterschiedlichen Berufsfeldern, sie arbeiten haupt- oder ehrenamtlich, und sind speziell geschult in Trauerbegleitung. Für Trauerbegleiter*innen ist Trauer ein natürlicher Prozess, der manchmal einer einfühlsamen Begleitung bedarf. Der Begriff „Trauerbegleiter*in“ ist nicht geschützt. Es gibt unterschiedliche Ausbildungen. Es gibt kurze Schulungen, die sogenannte kleine Basisqualifikation, mit 70-80 Unterrichtsstunden. Es gibt ausführliche Schulungen, die sogenannte große Basisqualifikation, mit 220 bis 250 Unterrichtsstunden. Diese sollte vom Bundesverband für Trauerbegleitung anerkannt sein.

 

Psychotherapeut*innen sind Ärzt*innen oder Psycholog*innen, die eine Psychotherapeutische Zusatzausbildung haben, meistens verhaltenstherapeutisch, psychoanalytisch, tiefenpsychologisch, gestalttherapeutisch oder systemisch. Die Krankenkassen akzeptieren nur die Verfahren Tiefenpsychologisch, Verhaltenstherapeutisch und Psychoanalytisch. Es gibt aber über 200 verschiedene Psychotherapieverfahren. Außerdem kann Psychotherapie von Heilpraktikern für Psychotherapie angeboten werden. Eine allgemeine psychotherapeutische Weiterbildung befähigt allgemein zur Erkennung und Behandlung aller psychiatrischer Erkrankungen. Ob Sie sich persönlich bei einer speziellen Trauerbegleiter*in oder bei einer allgemeinen Psychotherapeut*in wohler fühlen, hängt von Ihren Bedürfnissen und auch von ihrer Versicherung ab. Zu Psychotherapeut*innen wird geraten, wenn sich neben dem natürlichen Trauerverlauf eine ernsthafte psychiatrische Störung entwickelt hat.

 

 

 

Für welche Art von Hilfe auch immer Sie sich entscheiden, ich wünsche Ihnen gute Wegbegleiter*innen!

 

 

 

Monika Müller-Herrmann

 

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Kommentare: 2
  • #1

    Z (Donnerstag, 01 Juni 2023 13:03)

    Kassenpsychotherapeuten können nicht zwei Methoden mit der Krankenkasse abrechnen, sondern vier, d.h. Verhaltenstherapie, Tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie, Systemische Therapie und Analytische Psychotherapie.

  • #2

    Monika Müller Hermann (Donnerstag, 01 Juni 2023 13:17)

    Hallo Herr oder Frau Z. Danke für s Lesen und für den Hinweis. Der Artikel ist von 2018, da hatte das systemische Verfahren noch keine Kassenzulassung. Ich danke Ihnen für die Ergänzung.
    Mit herzlichen Grüßen,
    Monika Müller Hermann