Häufig gestellte Fragen...

 

 

Einige Fragen werden mir am Telefon immer wieder gestellt. Daher fasse ich hier ein paar häufige Fragen zusammen:

 

 

Ist Trauerbegleitung eine Krankenkassenleistung?

 

 

Grundsätzlich nicht. Trauer ist nichts Krankhaftes, sondern ein gesunder, natürlicher Prozess, eine gesunde Reaktion auf einen starken Verlust. Daher zahlen Krankenkassen auch nicht für Trauerbegleitung. Es muss eine Ersatzdiagnose gefunden werden, die dann meist als Depression oder als Anpassungs- und Belastungsstörung gewählt wird. Denn die Trauerstörung ist als Diagnose noch nicht eingeführt worden. Damit gelten Sie aber Ihrer Krankenkasse gegenüber als psychisch krank. Das muss nicht sein, wenn Sie privat die Trauerbegleitung bezahlen.

 

 

Haben Sie als Psychologin eine Krankenkassenleistung?

 

 

Obwohl ich Psychologin bin, habe ich keine Krankenkassenzulassung. Ich kann aber abrechnen als Heilpraktikerin für Psychotherapie. Einige Krankenkassen erstatten das oder bezuschussen das. Klären Sie es bitte mit Ihrer Krankenkasse ab.

 

 

Beraten Sie auch im Hausbesuch?

 

 

Ja, ich berate zur Trauerbegleitung, Psychoonkologie oder zur Vorsorgeberatung in Form von Familienworkshops im Hausbesuch. Ich berechne dann zusätzlich 25 Euro Hausbesuchspauschale.

 

 

Wie vereinbare ich einen Termin?

 

 

Rufen Sie mich bitte an unter 069 93 49 09 58 und sprechen Sie beherzt auf Band, falls ich nicht drangehe, oder schreiben Sie mir eine Email unter monika.mueller-herrmann@gmx.de Bitte geben Sie unbedingt eine Telefonnummer für Rückfragen an, da ich Sie lieber anrufen möchte und Ihnen ein paar persönliche Fragen schon am Telefon stellen möchte.

 

 

Kann ich Familienmitglieder mitbringen?

 

 

Ja, Sie können sehr gerne Familienmitglieder und auch Jugendliche mit in die Beratung mitbringen. Für die Beratung von Kindern empfehle ich Kolleginnen.

 

 

Sind die Leistungen der Kurse und Workshops für Hospizdienste absetzbar?

 

 

Die Kurse in Trauerbegleitung, Workshops für Koordinatoren und für Koordinatorinnen und ein Coaching für Koordinatorinnen oder Fortbildungen in ihrem Hause sind in der Regel im Antrag nach § 39 a für ambulante Hospizdienste anrechenbar.

 

 

Machen Sie auch Inhouse Schulungen?

 

 

Sehr gerne komme ich zu Ihnen vor Ort für eine Inhouseschulung, sei es in Ihren Hospizdienst oder in Ihr Pflegeheim. Für ganztägige Angebote bin ich auch bundesweit tätig, vorausgesetzt Reisekosten mit Bahncard 50 werden übernommen.

 

 

Können Sie individuell und rechtsverbindlich zur Patientenverfügung beraten?

 

 

Ich kann nur allgemeine, gründliche, effektive Informationsveranstaltungen anbieten. Eine individuelle Beratung zur Patientenverfügung ist nur möglich für Ärzte, Hospizdienste, Betreuungsvereine, Rechtsanwälte und Notare. Ich kann Sie also allgemein informieren und gründlich beraten, ausfüllen müssen  Sie das Formular dann selbst.

 

 

Können Sie Medikamente verordnen, wenn ich z.B. Schlafstörungen bei Trauer habe?

 

 

Ich bin Psychologin und Heilpraktikerin für Psychotherapie. Ich darf keine Medikamente verordnen und auch keine empfehlen. Ich darf nur Entspannungsverfahren anbieten. Bitte wenden Sie sich an Ihren Hausarzt oder suchen Sie einen Termin beim Facharzt.

 

 

Für alle weiteren Fragen wenden Sie sich bitte sehr gerne persönlich an mich. Viele Fragen finden Sie auch ausführlicher im Blog besprochen.

 

Mit herzlichen Grüßen,

 

 

 

Monika Müller-Herrmann